Equal Pay: Was der Grundsatz für Arbeitgeber heute schon bedeutet
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Equal Pay heißt gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Was gleichwertig ist, entscheidet eine analytische Stellenbewertung – der am häufigsten unterschätzte Teil.
- Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 entschieden (Az. 8 AZR 300/24): Ein einzelner besser bezahlter Kollege genügt für die Vermutung einer Benachteiligung. Die Zahl der Vergleichspersonen und Durchschnittswerte spielen keine Rolle.
- Widerlegen Sie diese Vermutung nicht mit sachlichen Gründen, schulden Sie das Entgelt der Vergleichsperson – nicht den Gruppendurchschnitt. Ein intransparentes Vergütungssystem erschwert die Rechtfertigung zusätzlich.
- Der nächste Equal Pay Day ist der 27. Februar 2027. Er markiert den Punkt im Jahr, bis zu dem Frauen bei einer Lohnlücke von 16 Prozent rechnerisch unbezahlt arbeiten.
- Pay-Equity-Audit, dokumentierte Gehaltsbänder und laufendes Monitoring führen von der Absichtserklärung zur belegbaren Praxis – unabhängig davon, wann das deutsche Umsetzungsgesetz kommt.
Equal Pay beschreibt ein einfaches Prinzip: Wer gleiche oder gleichwertige Arbeit leistet, verdient den gleichen Lohn – unabhängig vom Geschlecht. Neu ist nicht das Prinzip, sondern der Druck dahinter. Seit Oktober 2025 genügt dem Bundesarbeitsgericht ein einziger besser bezahlter Kollege, um eine Benachteiligung zu vermuten. Ab diesem Punkt sind Sie als Arbeitgeber am Zug und müssen erklären, warum die Differenz sachlich begründet ist.
Wie groß die Lücke insgesamt ausfällt, zeigt der Gender Pay Gap: Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer, und selbst bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Arbeitszeit bleiben 6 Prozent übrig. Wie die beiden Werte zustande kommen und worin sie sich unterscheiden, lesen Sie in unserer Erklärung zum Gender Pay Gap.
Wann ist Equal Pay Day 2027?
Der nächste Equal Pay Day fällt auf den 27. Februar 2027 und steht unter dem Motto „Generation Equal Pay!“. Der Aktionstag geht auf die Business and Professional Women zurück; das Bundesfamilienministerium fördert die Kampagne seit 2008. Das Datum ist keine Konvention, sondern eine Rechnung: Es markiert den Punkt im Jahr, bis zu dem Frauen bei einer Lohnlücke von 16 Prozent rechnerisch unbezahlt arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar verdienen.
Für Arbeitgeber ist der Tag vor allem ein Termin, an dem Beschäftigte, Betriebsrat und Presse dieselbe Frage stellen: Wie sieht es bei uns aus? Wer darauf mit einer dokumentierten Entgeltanalyse antworten kann, führt das Gespräch mit Zahlen statt mit Absichtserklärungen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert der kostenlose EqualValue-Check.
Was gilt beim Equal Pay heute schon vor Gericht?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist in Deutschland noch nicht umgesetzt. Daraus zu schließen, dass bis dahin nichts gilt, wäre allerdings ein teurer Irrtum – die Rechtsprechung hat die Anforderungen längst verschärft.
Ein Vergleichskollege genügt
Am 23. Oktober 2025 hat das Bundesarbeitsgericht über die Klage einer Abteilungsleiterin entschieden, die rückwirkend für fünf Jahre höheres Entgelt verlangte (Az. 8 AZR 300/24). Die Vorinstanz hatte eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Benachteiligung verlangt und ihr lediglich die Differenz zum Durchschnitt der Vergleichsgruppe zugesprochen. Das BAG ist dem nicht gefolgt: Verdient ein Kollege des anderen Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr, begründet schon das die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Auf die Zahl der Vergleichspersonen und auf Durchschnittswerte kommt es nicht an – auch der bestbezahlte Mitarbeiter kann die Vergleichsperson sein.
Was das für Ihre Darlegungslast bedeutet
Die Beschäftigte muss Tatsachen vortragen, die auf eine Benachteiligung hindeuten; dafür reicht nach § 22 AGG der Paarvergleich. Danach sind Sie an der Reihe. Gelingt es Ihnen nicht, die Vermutung mit sachlichen Gründen zu widerlegen, schulden Sie das Entgelt der Vergleichsperson – nicht den Mittelwert der Gruppe. Ein intransparentes Vergütungssystem hilft dabei nicht, es schadet: Wer nicht erklären kann, wie Gehälter zustande kommen, kann auch nicht erklären, warum sie sich unterscheiden.
Entschieden ist der konkrete Fall damit noch nicht, das BAG hat ihn zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die Maßstäbe für den Paarvergleich stehen aber fest, und sie gelten unabhängig davon, wann das deutsche Umsetzungsgesetz kommt. Welche Berichts- und Auskunftspflichten dann zusätzlich greifen, haben wir in unserem Beitrag zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie zusammengefasst.
Wie setzen Unternehmen Equal Pay in der Praxis um?
Die Grundlage ist eine analytische Stellenbewertung. Ohne eine objektive Antwort darauf, welche Tätigkeiten gleichwertig sind, lässt sich kein Gehaltsunterschied begründen – und genau diese Begründung verlangt das Gericht. Wie das Verfahren funktioniert und welche Kriterien dabei zählen, steht in unserem Beitrag zur Entgeltgleichheit. Steht die Bewertung, folgen drei Schritte.
Pay-Equity-Audit durchführen
Auf Basis der Stellenbewertung werden die tatsächlich gezahlten Gehälter mit den Sollwerten abgeglichen. Ein Pay-Equity-Audit deckt auf, wo ungerechtfertigte Abweichungen bestehen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Abteilung oder Standort. Dabei geht es nicht um Gleichmacherei: Unterschiede aufgrund von Erfahrung, Leistung oder Marktlage sind legitim und erklärbar. Kritisch wird es dort, wo Unterschiede bestehen, für die es keine sachliche Begründung gibt.
Gehaltsbänder definieren und kommunizieren
Aus der Stellenbewertung lassen sich transparente Gehaltsbänder ableiten: Spannen, innerhalb derer sich die Vergütung für eine bestimmte Stellenwertgruppe bewegen sollte. Diese Bänder schaffen Orientierung – für HR bei Gehaltsrunden, für Führungskräfte bei Einstellungen und für Mitarbeitende, die nachvollziehen wollen, wo ihr Gehalt im Verhältnis zu vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen steht.
Monitoring etablieren
Equal Pay ist kein einmaliges Projekt. Gehälter verändern sich durch Neueinstellungen, Beförderungen und Gehaltsrunden. Deshalb braucht es ein kontinuierliches Monitoring, das Abweichungen frühzeitig sichtbar macht – bevor sie sich zu einem systematischen Gefälle verdichten. Es ist zugleich die Versicherung gegen den Paarvergleich: Wer Abweichungen selbst findet, muss sie nicht vor Gericht erklären.
Warum lohnt sich Equal Pay über die Pflicht hinaus?
Faire Vergütung ist einer der stärksten Treiber für Mitarbeiterzufriedenheit. Wenn Beschäftigte nachvollziehen können, warum sie verdienen, was sie verdienen, sinkt das Misstrauen gegenüber Gehaltsstrukturen. Das wirkt sich direkt auf Engagement, Loyalität und Fluktuation aus.
In einem Arbeitsmarkt, in dem Fachkräfte knapp sind, ist Gehaltstransparenz ein Differenzierungsmerkmal. Unternehmen, die in Stellenanzeigen klare Gehaltsbänder kommunizieren und ihre Equal-Pay-Bilanz offenlegen, signalisieren Professionalität und Fairness.
Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen steht? Prüfen Sie mit dem kostenlosen EqualValue-Check, ob gleichwertige Arbeit in Ihrem Unternehmen objektiv und fair vergütet wird.





