Digitaler Essenszuschuss: welches Modell passt zu Ihrem Team?

Senior Content Marketing Manager
Der digitale Essenszuschuss stockt das Mittagessen von Mitarbeitenden arbeitstäglich um bis zu 7,67 € auf – für Mitarbeitende kommt er netto an, ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben. 2026 setzt sich der Betrag aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 € und einem steuerfreien Arbeitgeber-Zuschuss von 3,10 € zusammen (§ 8 Abs. 2 EStG, § 2 Abs. 1 SvEV). Bei 15 Arbeitstagen sind das bis zu 115,05 € im Monat und 1.380,60 € im Jahr. Für den Arbeitgeber fällt die 25-%-Pauschalsteuer nur auf den geldwerten Vorteil an – bei einem Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts entfällt sie vollständig.
Essenszuschuss 2026: Werte, Steuer und Sozialversicherung
Was bleibt steuerfrei – und wann fällt Pauschalsteuer an?
Die 25 % Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber und fällt nur auf den geldwerten Vorteil an – den bis zum Sachbezugswert (4,57 €) reichenden Anteil, den der Arbeitgeber übernimmt. Je höher der Eigenanteil, den der Mitarbeitende über 7,67 € hinaus selbst zahlt, desto kleiner der geldwerte Vorteil; ab einem Beleg von 12,24 € entfällt er ganz und der volle Zuschuss von 7,67 € bleibt komplett steuerfrei.
Welches Modell passt zu welcher Belegschaft?
Digitaler Essenszuschuss, Papier-Essensmarke und Kantine nutzen unterschiedliche Wege zum selben Ziel. Digitaler Zuschuss und Papier-Essensmarke laufen beide über das Sachbezugswert-Modell – digital kommt ohne Zettelverwaltung aus, prüft Belege automatisch und ist dadurch in der Abrechnung rechtssicher. Eine Kantine bindet Fixkosten für Räume, Personal und Betrieb und lohnt sich meist erst ab hoher Mitarbeiterzahl an einem Standort, während der digitale Zuschuss standort- und homeoffice-unabhängig mit der Belegschaft skaliert. Ein barer Aufschlag ohne Essensbezug ist dagegen voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn – der steuerliche Vorteil entfällt komplett.
Tiefer einsteigen
Häufige Fragen zum digitalen Essenszuschuss
Wie hoch ist der digitale Essenszuschuss 2026?
Der maximale Zuschuss beträgt 7,67 € je Arbeitstag – zusammengesetzt aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 € und einem steuerfreien Arbeitgeber-Zuschuss von 3,10 €. Bei 15 Arbeitstagen im Monat ergibt das bis zu 115,05 € monatlich und 1.380,60 € im Jahr (Werte 2026).
Ist der digitale Essenszuschuss steuerfrei?
Für Mitarbeitende kommt der Zuschuss netto an – ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben. Für den Arbeitgeber fallen 25 % Pauschalsteuer nur auf den geldwerten Vorteil an, also den bis zum Sachbezugswert reichenden Anteil abzüglich des Eigenanteils. Zahlt der Mitarbeitende einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts, entfällt der geldwerte Vorteil und damit die Pauschalsteuer vollständig (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).
Digitaler Essenszuschuss oder Papier-Essensmarke – was ist besser?
Beide nutzen dasselbe steuerliche Sachbezugswert-Modell. Der digitale Essenszuschuss kommt ohne Papierverwaltung aus, prüft Belege automatisch und ist dadurch rechtssicher in der Abrechnung. Papier-Essensmarken verursachen dagegen manuellen Aufwand bei Ausgabe und Einlösung.
Läuft der Essenszuschuss über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze?
Nein. Der Essenszuschuss läuft über den amtlichen Sachbezugswert (§ 2 SvEV), die 50-Euro-Freigrenze über § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Es sind zwei unabhängige Töpfe, die sich nicht verrechnen und parallel nutzbar sind.
Essenszuschuss oder Kantine – was lohnt sich für Arbeitgeber?
Eine Kantine bindet Fixkosten für Räume, Personal und Betrieb und lohnt sich meist erst ab hoher Mitarbeiterzahl an einem Standort. Der digitale Essenszuschuss verursacht keine Infrastrukturkosten, funktioniert standort- und homeoffice-unabhängig und skaliert mit der Belegschaft.