Hrmony Sachbezug:

Der Benefit,
der Freude schenkt

Motivieren Sie Mitarbeitende monatlich mit Gutscheinen und Abos der beliebtesten Marken – steuerfrei im 50 € Sachbezug. Ob Tankgutschein, Einkaufsgutschein, Shopping, Sport oder Mobilität, beim Hrmony Sachbezug ist für alle etwas dabei.

So einfach geht’s:

Ihre MarkePfeil HrmonyGutschein buchenPfeil Hrmony
Nummer 1

Melden Sie Ihre Mitarbeitenden im Hrmony Admin Portal an.

Nummer 2

Mitarbeitende wählen Ihre Abos und ändern diese nur bei Bedarf monatlich.

Nummer 3

Sie sparen Lohnnebenkosten & Ihre Mitarbeitenden erhalten ihre Gutscheine.

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Mitarbeitdenden
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Lohnnebenkosten
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Die beliebtesten Gutschein-Partner in einer App

So individuell wie Ihr Team: Bei über 100 Gutschein- und Abo-Partnern aus allen Lebensbereichen wird jede:r fündig und Ihr Benefit kommt bei allen gut an.

Essen & Einkaufen
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Über 200 Gutscheinpartner in einer App

So individuell wie Ihr Team: Bei über 200 Gutschein- und Abo-Partnern aus allen Lebensbereichen wird jede:r fündig und Ihr steuerfreier Sachbezug kommt bei allen gut an.

Besondere Anlässe feiern

Mit Hrmony Geschenke können Sie Mitarbeitenden auch zu persönlichen Highlights, wie dem Geburtstag, der Hochzeit oder dem Firmenjubiläum, eine Freude machen.

Mehr erfahren

Die moderne Art Mitarbeitende zu motivieren

Mitarbeitende motiveren

Willkommenes Gehalts-Extra
Der steuerfreie Sachbezug kommt bei allen gut an und erhöht das Nettoeinkommen, ohne Steuern und Abgaben.

Individuell und flexibel
Die beliebtesten Shopping-Möglichkeiten in einer Gutschein-Plattform vereint. Davon haben alle Mitarbeitenden etwas.

Volle Auswahl
Mitarbeitende wählen Ihre Gutscheine und Abos einmalig zu Beginn. Danach erhalten Sie diese jeden Monat, bis sie die Auswahl ändern. So bleibt der Hrmony Sachbezug immer relevant und geht auf alle Bedürfnisse ein.

Vorteile für Arbeitgebende

Belegprüfung mit Hrmony
Starkes Employer Branding
durch moderne Benefits
Mit dem Hrmony Sachbezug zeigen Sie Wertschätzung, fördern die Motivation von Mitarbeitenden & punkten bei  Bewerber:innen.
Belegprüfung mit Hrmony
Günstiger als die nächste
Gehaltserhöhung
Der steuerfreie Sachbezug kommt als Gehalts-Extra direkt bei Ihren Mitarbeitenden an – und Sie sparen jeden Monat Lohnnebenkosten ein.
Aktive Hrmony Nutzer
Einfache und digitale Nutzung
für Mitarbeitende
Ein Benefit ohne Papierkram oder Karte – smart als digitale Lösung. So ist der steuerfreie Sachbezug immer & überall verfügbar.
Ihre Marke
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Erhalten Sie ihr gebrandetes Portal und wählen Sie, welche Anbieter angezeigt werden

Gutschein erhalten
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Beleg einreichen
Ihre Mitarbeitenden buchen ganz einfach und individuell kombinierbar ihre gewünschten Leistungen

Lohnnebenkosten sparen
Nummer 3

Erstattung erhalten
Sie sparen Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeitenden erhalten ihre monatlichen Extras

Demo vereinbaren

Was Ihr Unternehmen mit dem Sachbezug spart

Unternehmen stehen häufig vor der Frage, wie sie Mitarbeitenden möglichst effizient Wertschätzung zeigen – per Gehaltserhöhung oder mit einem Benefit? Berechnen Sie jetzt einfach selbst, welche Variante sich für Sie lohnt.

50 €
Freigrenze 50 € (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG), zusätzlich zum Gehalt.
Ersparnis pro Jahr bei 50 Mitarbeitenden
–
Mtl. Ersparnis / MA
–
Eine Gehaltserhöhung kostet
–
Sachbezug (netto) kostet–
Bruttogehaltserhöhung mit gleichem Netto kostet–
Jetzt Demo anfragen

Musterberechnung für 2026 auf Basis der gesetzlichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungswerte (Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinder berücksichtigt). Annahmen: voller KV-Beitrag, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Sachbezug zusätzlich zum Gehalt. Keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Gewähr auf Vollständigkeit im Einzelfall.

Hrmony verbindet Ihre gesamte HR-Welt

Ob Sie Ihre bestehende Plattform mit den Lohndaten von Hrmony anreichern oder Hrmony mit Ihrer zentralen Mitarbeiterverwaltung verbinden möchten – wir machen es möglich.

Ihre Tools, Ihre Daten – perfekt aufeinander abgestimmt.

hrmony-HR-Welt
Das Hrmony Admin Portal:

Ihre Benefits,
einfach verwaltet

Zettelwirtschaft und Email-Ketten waren gestern. Mit der Benefit-Plattform von Hrmony verwalten Sie Ihre Mitarbeitervorteile digital, übersichtlich und nahtlos an Ihre Lohnsoftware angebunden.

Der führende Benefit-Anbieter: Hrmony begeistert Kunden

"Große Auswahl an Partnern für die Sachbezüge. Meine Mitarbeiter feiern es und für mich ist es ein No-Brainer"

Quote

Matthias, CEO bei TheraTalent

„Die Auswahl an Gutscheinen ist sehr gut und deckt ein breites Spektrum ab, sodass für jeden etwas dabei ist. Zudem ist die Plattform sehr einfach und intuitiv, was den administrativen Aufwand auf ein Minimum reduziert.“

Quote

Verena Hoffmann, P&C Managerin, SeeTickets

„Mehr Netto am Ende des Monats ist immer gut. Die Anwendung ist leicht verständlich und selbsterklärend. Der Service, falls doch einmal ein Problem auftaucht, ist sehr gut“

Quote

Yvonne, Lecos GmbH

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Führende Unternehmen setzen auf den steuerfreien Sachbezug von Hrmony

zolarrebuySTIHLuserlaneM&CSAATCHIjobvalleyKleinanzeigen
zolarrebuySTIHLKleinanzeigenuserlane

Ihr Weg zum
perfekten Benefit

Erfahren Sie in einer unverbindlichen Demo, wie Sie mit Hrmony das perfekte Benefit-Paket für Ihre Mitarbeitenden anbieten.
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Wir beraten Sie gerne dabei:

  • Wie Sie mit Benefits als attraktiver Arbeitgeber punkten
  • Wieso der 50 € Sachbezug bei allen Mitarbeitenden gleich gut ankommt
  • Wie einfach und verwaltungsarm Hrmony in Ihrem Unternehmen funktioniert

Wir informieren Sie gerne!

Maria
Kontakt
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne sind wir direkt für Sie erreichbar unter folgender Rufnummer: +49 30 567 950 39
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte auf dieser Website stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken
und ersetzen nicht die Beratung durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zum steuerfreien Sachbezug

Was ist der steuerfreie Sachbezug von 50 €?

+

Arbeitgeber können Mitarbeitenden jeden Monat Sachleistungen im Wert von bis zu 50 € zuwenden, ohne dass darauf Lohnsteuer anfällt. Innerhalb dieser Grenze fallen auch keine Sozialabgaben an. Rechtsgrundlage ist die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Sachleistung handelt und nicht um Geld, und dass die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Bei Hrmony setzen Sie den Sachbezug über Gutscheine um, die Mitarbeitende selbst aus dem Partnerangebot auswählen.

Was passiert, wenn die 50 € überschritten werden?

+

Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie in einem Kalendermonat auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug dieses Monats lohnsteuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Maßgeblich ist die Summe aller Sachbezüge des Monats, nicht die einzelne Zuwendung. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht in den Folgemonat übertragen und nicht aufs Jahr ansparen.

Muss der Sachbezug zusätzlich zum Gehalt gewährt werden?

+

Ja. Bei Gutscheinen und Geldkarten ist die Steuerfreiheit an die Zusätzlichkeit gebunden: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommen (§ 8 Abs. 2 S. 11 i. V. m. § 8 Abs. 4 EStG). Eine Gehaltsumwandlung ist damit ausgeschlossen, ebenso die Anrechnung auf den Lohn, die Herabsetzung des Lohnanspruchs oder der Ersatz einer bereits vereinbarten Gehaltserhöhung. Das Bundesfinanzministerium hat das im Schreiben vom 15. März 2022 bestätigt.

Welche Gutscheine sind als Sachbezug zulässig?

+

Ein Gutschein gilt nur dann als Sachbezug, wenn er ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt. Das Bundesfinanzministerium nennt dazu drei Fallgruppen: einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland, eine begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette oder eine Zweckkarte für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke. Gutscheine, die sich wie ein Zahlungsmittel nahezu überall einsetzen lassen, gelten dagegen als Geldleistung und sind voll steuerpflichtig. Die Hrmony-Gutscheine sind entsprechend ausgestaltet.

Lässt sich der Sachbezug mit anderen Benefits kombinieren?

+

Ja, die Töpfe sind voneinander unabhängig. Der Essenszuschuss läuft über den amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung und wird nicht auf die 50 € angerechnet. Der ÖPNV-Zuschuss ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei und steht ebenfalls daneben. Auch Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Dienstjubiläum haben mit 60 € je Anlass eine eigene Freigrenze nach R 19.6 Abs. 1 LStR. Mehr zur Einordnung der Begriffe finden Sie in unserem Wissensbeitrag zum Sachbezug.

Was ist im Dezember beim Weihnachtsgeschenk zu beachten?

+

Weihnachten ist kein persönlicher Anlass, die 60-€-Freigrenze für Aufmerksamkeiten greift hier also nicht. Erhalten Mitarbeitende ohnehin monatlich 50 € als Sachbezug, macht ein zusätzliches Sachgeschenk im Dezember den gesamten Monatsbetrag steuer- und beitragspflichtig, weil die Freigrenze alle Sachbezüge des Monats zusammenfasst. Wer im Dezember zusätzlich schenken möchte, plant das Präsent besser über die Weihnachtsfeier innerhalb des Freibetrags von 110 € je Person ein.