Aktualisiert am
04.11.2026
11.9.2026
Kategorie
Essenszuschuss

Sachbezugswerte 2027: Essenszuschuss steigt auf 7,80 € pro Tag

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen steigt zum 01.01.2027 von 4,57 € auf 4,70 € pro Kalendertag, das Frühstück von 2,37 € auf 2,43 €.
  • Damit sind 2027 bis zu 7,80 € pro Arbeitstag steuerbegünstigt möglich – 4,70 € Sachbezugswert plus 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss. Nach der 15-Tage-Regel sind das 117,00 € im Monat und 1.404,00 € im Jahr.
  • Der Monatswert für Unterkunft steigt auf 289 €, der Wohnungswert auf 5,08 € je Quadratmeter.
  • Die Werte sind beschlossen: Der Bundesrat hat der 17. Verordnung zur Änderung der SvEV am 16. Oktober 2026 zugestimmt, verkündet wurde sie am 29. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 324). Gegenüber dem Entwurf hat sich kein Wert geändert.
  • Ob die 25-%-Pauschalsteuer anfällt, hängt am Eigenanteil der Mitarbeitenden: Ab 4,70 € Eigenanteil entfällt sie vollständig.

Stand: 4. November 2026. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 zugestimmt, die Verordnung wurde am 29. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 324).

Die Sachbezugswerte 2027 stehen fest. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen 4,70 € – 13 Cent mehr als 2026. Für Arbeitgeber heißt das: Der maximale Essenszuschuss steigt auf 7,80 € pro Arbeitstag.

Die Anpassung betrifft jedes Unternehmen, das Mitarbeitenden Mahlzeiten, eine Unterkunft oder Wohnraum überlässt. Sie ist zum ersten Abrechnungsmonat 2027 in der Lohnsoftware zu hinterlegen. Dieser Beitrag fasst alle Werte, die Rechtsgrundlage, den Verfahrensstand und die anstehenden To-dos zusammen.

Wie hoch sind die Sachbezugswerte 2027?

Für 2027 gelten für Verpflegung 2,43 € für ein Frühstück und 4,70 € für ein Mittag- oder Abendessen, jeweils pro Kalendertag. Der Monatswert für die volle Verpflegung steigt von 345 € auf 355 €. Grundlage ist die 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 3. September 2026 dem Bundesrat zugeleitet hat (BR-Drucksache 503/26) und die nach dessen Zustimmung am 29. Oktober 2026 verkündet wurde (BGBl. 2026 I Nr. 324).

Mahlzeit
Wert je Kalendertag 2027
Wert je Monat 2027
Vorjahr 2026 (Tag / Monat)
MahlzeitFrühstück
Wert je Kalendertag 20272,43 €
Wert je Monat 202773 €
Vorjahr 20262,37 € / 71 €
MahlzeitMittagessen
Wert je Kalendertag 20274,70 €
Wert je Monat 2027141 €
Vorjahr 20264,57 € / 137 €
MahlzeitAbendessen
Wert je Kalendertag 20274,70 €
Wert je Monat 2027141 €
Vorjahr 20264,57 € / 137 €
Verpflegung gesamt
Wert je Kalendertag 202711,83 €
Wert je Monat 2027355 €
Vorjahr 202611,50 € / 345 €

Die Anpassung folgt der Verbraucherpreisentwicklung im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026. Für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen lag sie bei 3,1 Prozent, für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe bei 1,3 Prozent. Rechtsgrundlage der jährlichen Anpassung ist § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB IV, die Werte selbst stehen in § 2 SvEV.

Die Werte gelten immer dann, wenn Sie Mitarbeitenden Mahlzeiten kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellen – in der Kantine, über Essensgutscheine oder über einen digitalen Verpflegungszuschuss. Liegt der Eigenanteil unter dem amtlichen Sachbezugswert, ist die Differenz ein geldwerter Vorteil.

Sachbezugswerte 2027 für Jugendliche, Auszubildende und Familienangehörige

Jugendliche und Auszubildende werden mit den vollen Werten bewertet, hier gibt es keinen Abschlag. Erst wenn auch Familienangehörige der Mitarbeitenden mitverpflegt werden, greift die Staffel nach § 2 Abs. 1 S. 3 SvEV: volljährige Angehörige 100 Prozent, vor Vollendung des 18. Lebensjahres 80 Prozent, vor Vollendung des 14. Lebensjahres 40 Prozent, vor Vollendung des 7. Lebensjahres 30 Prozent.

Personenkreis
Frühstück (Monat / Tag)
Mittag- bzw. Abendessen (Monat / Tag)
Verpflegung gesamt (Monat / Tag)
PersonenkreisVolljährige Arbeitnehmende, Jugendliche und Auszubildende
Frühstück73,00 € / 2,43 €
Mittag- bzw. Abendessen141,00 € / 4,70 €
Verpflegung gesamt355,00 € / 11,83 €
PersonenkreisFamilienangehörige, volljährig
Frühstück73,00 € / 2,43 €
Mittag- bzw. Abendessen141,00 € / 4,70 €
Verpflegung gesamt355,00 € / 11,83 €
PersonenkreisFamilienangehörige unter 18 Jahren
Frühstück58,40 € / 1,94 €
Mittag- bzw. Abendessen112,80 € / 3,76 €
Verpflegung gesamt284,00 € / 9,46 €
PersonenkreisFamilienangehörige unter 14 Jahren
Frühstück29,20 € / 0,97 €
Mittag- bzw. Abendessen56,40 € / 1,88 €
Verpflegung gesamt142,00 € / 4,73 €
PersonenkreisFamilienangehörige unter 7 Jahren
Frühstück21,90 € / 0,73 €
Mittag- bzw. Abendessen42,30 € / 1,41 €
Verpflegung gesamt106,50 € / 3,55 €

Abgeleitet aus § 2 Abs. 1 SvEV in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung; Tageswerte als ein Dreißigstel des Monatswerts.

Sachbezugswerte 2027 für Unterkunft und Wohnung

Dieselbe Verordnung setzt auch die Werte für Unterkunft und Wohnraum neu fest – ein Punkt, der in der Berichterstattung zum Essenszuschuss meist untergeht, für Arbeitgeber mit Werkswohnungen oder Personalunterkünften aber genauso zum Jahreswechsel umzustellen ist.

Bewertung
2027
2026
BewertungUnterkunft, Monatswert
2027289 €
2026285 €
BewertungUnterkunft, Kalendertag
20279,63 €
20269,50 €
BewertungWohnung je m²
20275,08 €
20265,01 €
BewertungWohnung je m², einfache Ausstattung
20274,15 €
20264,10 €

Führt der Tabellenwert im Einzelfall zu einem unbilligen Ergebnis, lässt sich die Unterkunft nach § 2 Abs. 3 SvEV alternativ mit dem ortsüblichen Mietpreis bewerten.

Was bedeuten die neuen Werte für den Essenszuschuss?

Der maximale Essenszuschuss besteht aus zwei Bausteinen: dem amtlichen Sachbezugswert für eine Hauptmahlzeit und dem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 € nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR. Der Zuschuss von 3,10 € wird nicht jährlich angepasst und bleibt unverändert. Weil der Sachbezugswert steigt, wächst der Höchstbetrag 2027 auf 4,70 € plus 3,10 € und damit auf 7,80 € pro Arbeitstag.

Nach der 15-Tage-Vereinfachungsregel ergibt das ein Monatsbudget von bis zu 117,00 € statt 115,05 € und aufs Jahr gerechnet 1.404,00 € statt 1.380,60 €. Für Mitarbeitende kommt dieser Betrag netto an.

Wichtig für die Praxis: Der Essenszuschuss ist an Arbeitstage ohne Auswärtstätigkeit gebunden. Für Dienstreisetage gilt in den ersten drei Monaten eine andere Bewertung, dort greifen die Verpflegungspauschalen.

Wann fällt die 25-%-Pauschalsteuer an?

Hier liegt der Unterschied zwischen steuerbegünstigt und steuerfrei. Die Pauschalsteuer von 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG trägt der Arbeitgeber, und sie fällt ausschließlich auf den geldwerten Vorteil an – also auf den mit dem Sachbezugswert bewerteten Anteil abzüglich des Eigenanteils der Mitarbeitenden. Der steuerfreie Zuschuss von 3,10 € bleibt davon unberührt. Der pauschal versteuerte Anteil ist zugleich beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Daraus folgt eine Staffel nach Beleghöhe:

Beleg der Mitarbeitenden
Erstattung
Geldwerter Vorteil (25 % Pauschalsteuer)
Steuerfreier Anteil
Beleg der Mitarbeitenden2,50 €
Erstattung2,50 €
Geldwerter Vorteil (25 % Pauschalsteuer)2,50 €
Steuerfreier Anteil0,00 €
Beleg der Mitarbeitenden7,80 €
Erstattung7,80 €
Geldwerter Vorteil (25 % Pauschalsteuer)4,70 €
Steuerfreier Anteil3,10 €
Beleg der Mitarbeitenden9,80 €
Erstattung7,80 €
Geldwerter Vorteil (25 % Pauschalsteuer)2,70 €
Steuerfreier Anteil5,10 €
Beleg der Mitarbeitendenab 12,50 €
Erstattung7,80 €
Geldwerter Vorteil (25 % Pauschalsteuer)0,00 €
Steuerfreier Anteil7,80 €

Ab einem Beleg von 12,50 € tragen Mitarbeitende mindestens 4,70 € selbst. Dann ist der geldwerte Vorteil null, die Pauschalsteuer entfällt, und der volle Tageswert von 7,80 € ist für beide Seiten abgabenfrei. Eine centgenaue Belegprüfung ist damit kein Verwaltungsdetail, sondern der Hebel, mit dem Sie die Pauschalsteuer senken.

Sachbezugswert und 50-€-Freigrenze sind zwei getrennte Töpfe

Eine Verwechslung, die in Lohnabrechnungen regelmäßig Ärger macht: Der amtliche Sachbezugswert nach der SvEV sagt, womit eine Mahlzeit bewertet wird. Die 50-€-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG sagt, bis wohin Sachbezüge wie Gutscheine und Guthabenkarten steuerfrei bleiben. Beide Werte laufen unabhängig voneinander, werden nicht verrechnet und nicht zusammengezählt. Ein Essenszuschuss von 117,00 € im Monat verbraucht also nichts von den 50 €, und umgekehrt.

Ab wann gelten die Sachbezugswerte 2027 verbindlich?

Ab dem 1. Januar 2027. Das Verordnungsverfahren ist abgeschlossen, bis zum 31. Dezember 2026 bleiben aber die Werte des laufenden Jahres maßgeblich – nachzulesen in unserem Beitrag zum Sachbezugswert 2026. Der Ablauf im Überblick:

  1. Das BMAS hat den Verordnungsentwurf auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung bis zum 30. Juni 2026 erstellt und ihn dem Bundesrat am 3. September 2026 zugeleitet (BR-Drucksache 503/26).
  2. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 nach Art. 80 Abs. 2 GG zugestimmt.
  3. Ausgefertigt wurde sie am 26. Oktober 2026, verkündet am 29. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 324).
  4. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ist ab dem ersten Abrechnungsmonat anzuwenden.

Gegenüber dem Entwurf vom September hat sich kein Wert geändert. Arbeitgeber können die Umstellung damit verbindlich planen.

Was Arbeitgeber jetzt vorbereiten

  • Lohnsoftware: Sachbezugswerte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnraum zum ersten Abrechnungslauf 2027 aktualisieren.
  • Essenszuschuss: Tagessatz und Monatsbudget auf 7,80 € beziehungsweise 117,00 € anheben, sonst verschenken Sie den Zuwachs.
  • Eigenanteil prüfen: Wo Mitarbeitende bereits mindestens 4,70 € selbst tragen, bleibt der Zuschuss vollständig abgabenfrei.
  • Personalunterkünfte: Bewertung mit 289 € gegen den ortsüblichen Mietpreis abgleichen.
  • Kommunikation: Mitarbeitende über den höheren Tagessatz informieren, damit der Benefit ankommt.

Wer den Hrmony Essenszuschuss nutzt, muss an den Werten selbst nichts ändern: Die Erstattung wird zum Jahreswechsel automatisch auf den neuen Höchstsatz angepasst.

Die Werte im Jahresvergleich

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss liegt seit Jahren unverändert bei 3,10 €. Jede Erhöhung des Tageshöchstsatzes geht damit allein auf den Sachbezugswert zurück.

Jahr
Sachbezugswert Mittag-/Abendessen
Arbeitgeberzuschuss steuerfrei
Max. Essenszuschuss pro Arbeitstag
Jahr2018
Sachbezugswert3,23 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag6,33 €
Jahr2019
Sachbezugswert3,30 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag6,40 €
Jahr2020
Sachbezugswert3,40 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag6,50 €
Jahr2021
Sachbezugswert3,47 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag6,57 €
Jahr2022
Sachbezugswert3,57 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag6,67 €
Jahr2023
Sachbezugswert3,80 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag6,90 €
Jahr2024
Sachbezugswert4,13 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag7,23 €
Jahr2025
Sachbezugswert4,40 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag7,50 €
Jahr2026
Sachbezugswert4,57 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag7,67 €
Jahr2027
Sachbezugswert4,70 €
Arbeitgeberzuschuss3,10 €
Max. pro Arbeitstag7,80 €

Quelle: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), jeweils gültig ab 1. Januar des Jahres; 2027 nach der 17. Änderungsverordnung (BGBl. 2026 I Nr. 324).

Zwischen 2021 und 2027 steigt der Sachbezugswert damit von 3,47 € auf 4,70 € – ein Plus von gut 35 Prozent. Der Essenszuschuss hält so mit der Preisentwicklung in der Gastronomie Schritt, während eine einmalige Gehaltserhöhung real an Wert verliert.

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Häufig gestellte Fragen:
Wie hoch ist der Sachbezugswert 2027 für Mittagessen?
Dropdown Plus
Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen liegt 2027 bei 4,70 € pro Kalendertag, für ein Frühstück bei 2,43 €. Die Werte sind mit der 17. Verordnung zur Änderung der SvEV beschlossen und gelten ab dem 1. Januar 2027.
Wie viel Essenszuschuss ist 2027 möglich?
Dropdown Plus
Bis zu 7,80 € pro Arbeitstag: 4,70 € amtlicher Sachbezugswert plus bis zu 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss. Nach der 15-Tage-Regel sind das 117,00 € im Monat und 1.404,00 € im Jahr.
Ist der Essenszuschuss von 7,80 € komplett steuerfrei?
Dropdown Plus
Nur teilweise. Die 3,10 € sind steuerfrei. Auf den mit 4,70 € bewerteten Anteil fällt eine Pauschalsteuer von 25 Prozent an, die der Arbeitgeber trägt – abzüglich des Eigenanteils der Mitarbeitenden. Ab einem Eigenanteil von 4,70 € entfällt sie vollständig, dann ist der gesamte Tageswert für beide Seiten abgabenfrei. Bei Mitarbeitenden kommt der Zuschuss in jedem Fall netto an.
Wie hoch ist der Sachbezugswert 2027 für Unterkunft?
Dropdown Plus
289 € im Monat beziehungsweise 9,63 € je Kalendertag. Für Wohnraum gelten 5,08 € je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung 4,15 €.
Sind die Sachbezugswerte 2027 schon beschlossen?
Dropdown Plus
Ja. Der Bundesrat hat der 17. Verordnung zur Änderung der SvEV am 16. Oktober 2026 zugestimmt, verkündet wurde sie am 29. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 324). Gegenüber dem Entwurf hat sich kein Wert geändert. Festgelegt werden die Sachbezugswerte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates, Grundlage ist die Verbraucherpreisentwicklung vom 1. Juli des Vorvorjahres bis zum 30. Juni des Vorjahres.
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