Mobilität

Mitarbeitermobilität fördern: Jobticket, Deutschlandticket, Mobilitätsbudget & Co. im Vergleich

2 Min. Lesezeit  |  Aktualisiert am 09.09.2025
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Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager
Die kurze Antwort: Der steuerlich attraktivste Weg, Mitarbeitermobilität zu fördern, ist der ÖPNV-Zuschuss (Jobticket, Deutschlandticket) – er ist unter § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, sofern er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und auf die Entfernungspauschale angerechnet wird. Andere Bausteine – Fahrtkostenzuschuss zum Arbeitsweg, Dienstrad, E-Dienstwagen, Taxi oder Carsharing – werden je nach Ausgestaltung pauschal versteuert oder sind steuerpflichtig. Welcher Weg für Ihr Unternehmen passt, hängt von Belegschaft, Arbeitswegen und Ziel ab. Dieser Überblick ordnet die Optionen und führt zu den Detailseiten.
WegLohnsteuerSozialabgabenBedingungRechtsgrundlage
ÖPNV-Zuschuss / Jobticket / Deutschlandticketsteuerfreisv-freizusätzlich zum Lohn; keine feste Höchstgrenze (bis zu den Ticketkosten); mindert die Entfernungspauschale 1:1§ 3 Nr. 15 EStG
Fahrtkostenzuschuss zum Arbeitsweg (pauschal)pauschal versteuert – 15 % (mit Anrechnung) oder 25 % (ohne)sv-frei, sofern die Pauschalsteuer abgeführt wirdZuschuss für den Weg Wohnung–erste Tätigkeitsstätte§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG
Dienstrad / Fahrradleasingsteuerfrei bei Überlassung zusätzlich zum Lohn; bei Gehaltsumwandlung geldwerter Vorteil mit ¼-BLP-Bewertungsv-frei bei Steuerfreiheit„zusätzlich“ zum Lohn für die volle Steuerfreiheit§ 3 Nr. 37 EStG
E-Dienstwagen statt Verbrennergeldwerter Vorteil 0,25 % statt 1 %, sofern reines E-Auto und Bruttolistenpreis ≤ 100.000 € (Erstzulassung ab 1.7.2025); darüber / Plug-in-Hybrid 0,5 %sv-pflichtig auf den geldwerten Vorteilreines Elektro, BLP-Grenze, Erstzulassungsdatum§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Taxi, Carsharing, E-Scootersteuerpflichtig, sofern nicht über die 50-€-Sachbezugsfreigrenze abgedecktentsprechendje nach Ausgestaltung; 50-€-Freigrenze nur bei Einhaltung der Monatsgrenze§ 8 Abs. 2 EStG

Werte Stand 2026 · Entfernungspauschale 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sachliche Übersicht, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Welcher Weg passt zu Ihrem Unternehmen?

Für eine überwiegend urbane, ÖPNV-nahe Belegschaft ist das Jobticket oder Deutschlandticket meist die beste Wahl – steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG und einfach abzurechnen. Bei gemischten Arbeitswegen wählen Mitarbeitende zwischen dem steuerfreien ÖPNV-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG) und dem 50-€-Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG, Freigrenze) für z. B. Tanken oder Carsharing – oder kombinieren beides. Wer den Wechsel weg vom Verbrenner-Dienstwagen fördern will, setzt auf den E-Dienstwagen mit der 0,25-%-Regel oder auf ein Dienstrad. Entscheidend sind Ihre Arbeitswege, die Zusammensetzung der Belegschaft und Ihr Ziel.

Tiefer einsteigen

Arbeitsweg und Pendeln:Kilometergeld, Fahrtkostenzuschuss

Ticket-Wege:Jobticket, Deutschlandticket, Deutschlandticket als Jobticket, Mobilitätsbudget für den ÖPNV

Konzept Mobilitätsbudget:Mobilitätsbudget, FAQ-Guide, Mobilitätsbudget vs. Jobticket

Häufige Fragen

Ist ein Jobticket steuerfrei?

Ja. Ein Jobticket ist nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, sofern es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Der Zuschuss mindert die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden 1:1.

Was kostet das Deutschlandticket als Jobticket?

Der Ticketpreis liegt 2026 bei 63 € pro Monat. Ab einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 % gewähren viele Verkehrsverbünde zusätzlich 5 % Rabatt, sodass rechnerisch 59,85 € pro Monat bleiben.

Ist ein Mobilitätsbudget dasselbe wie ein ÖPNV-Zuschuss?

Bei Hrmony bildet das „Mobilitätsbudget“ den ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG ab, der echt steuerfrei ist. Andere Mobilitätsformen wie Taxi, Carsharing oder E-Scooter werden steuerlich abweichend behandelt – je nach Ausgestaltung pauschal versteuert oder steuerpflichtig.

Wie wird ein Fahrtkostenzuschuss versteuert?

Ein Fahrtkostenzuschuss zum Arbeitsweg wird pauschal versteuert: mit 15 % bei Anrechnung auf die Entfernungspauschale oder mit 25 % ohne Anrechnung (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG). Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber; bei Abführung ist der Zuschuss sozialabgabenfrei.

Lohnt sich ein E-Dienstwagen steuerlich?

Der geldwerte Vorteil wird mit 0,25 % statt 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt, sofern es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt und der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt (Erstzulassung ab 1.7.2025). Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

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